Preise

Homöopathische Behandlungen
Erwachsene
Ausführliche Erstanamnese
(1,5 – 2 Stunden,
inklusive nachfolgender 2-3 stündiger Ausarbeitung und Repertorisation)
130,– Euro
Folgetermin (etwa 45 Minuten)
 
45,– Euro
Kinder
Erstanamnese (1 Stunde)
Folgetermin (etwa 30 Minuten)

60,– Euro
25,– Euro
 
Ausstellung einer Rechnung für die Krankenkasse/Beihilfe  10,– Euro bar
Telefonische Beratung je nach Länge  ab 10,– Euro
 
Shiatsu und Leibarbeit
Shiatsu-Behandlung (60 Minuten) 45,– Euro
nach 18 Uhr 60,–
Intuitive Massage (Leibarbeit)  45,– Euro

(Eine Shiatsu-Behandlung umfasst Vor/Nachgespräch und ca. 45 min. reine Behandlungszeit.)
 

 
Körperliche Ursachenbehandlung
Erstanamnese (60 Minuten) 45,– Euro
Laborwerte entsprechend Preisliste der Labore Laborpreis
Analyse aller regelmäßig eingenommenen Arzneien in Bezug auf das aktuelle Beschwerdebild je Medikament 4,–
Beratungen und Erläuterungen (auch telefonisch) zu Therapie, Krankheit und Laborwerten je nach Zeitaufwand (10 Minuten 8 Euro) ab 8,– Euro

Ermäßigter Schülerpreis für Schüler von Homöopathie-Schulen und Studenten der Medizin.

Bitte haben Sie keine Scheu, mich in sozialen Härtefällen wegen eines Preisnachlasses anzusprechen.
Wir werden dann eine Lösung finden.


Über Telefongespräche bekommen Sie ein Mal im Jahr von mir eine Sammelrechnung, wobei ich Termine, Dauer und Thema stichpunktartig erkläre.

Abgesagte Termine

Die vereinbarte Zeit reserviere ich voll und ganz für Sie allein.
Bis zu zwei Tagen vorher können Sie einen Termin unentgeltlich absagen. Danach fällt das halbe Honorar an. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, obwohl er nicht abgesagt wurde, gilt der volle Tarif.

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Gebührenerstattung durch Zusatzversicherungen

Einige Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten einer homöopathischen Behandlung, jedoch nur unter bestimmten Einschränkungen.

Darin wird für Homöopathische Behandlungen eine Standarddauer von nur 30 Minuten angesetzt
(je nach Kasse 15,40 € bis 41,00 € Erstattung, aber nur alle zwei Monate).
Zusätzliche Beratungen 8,20 bis 20,50 € Erstattung, selbst wenn diese 45 Minuten oder länger gedauert haben.

Alle Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten einer komplementärmedizinischen Behandlung, wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Dies muss durch eine Diagnosebezeichnung aus der ICD 10 untermauert sein.
Viele meiner Patienten sehen eine homöopathische Behandlung jedoch auch als einen Weg, persönlich zu wachsen und sich weiter zu entwickeln, auch ohne manifeste körperlichen Beschwerden.
Bitte erwarten Sie nicht, dass dies von der Kasse bezahlt wird. Die Aufgabe der Krankenkassen ist lediglich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, so hat es der Gesetzgeber definiert.
Kassen dienen dazu, das finanzielle Risiko durch schwere Krankheiten sozial zu verteilen. Sie haben leider nicht die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie ganzheitlich gesund werden und sich wohl fühlen.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen mit dem Gedanken, sich Ihre persönliche Entwicklung dadurch zu finanzieren, rate ich Ihnen ehrlichen Herzens: Lassen Sie es bleiben. Im Durchschnitt müssen Sie immer mehr in eine Versicherung einzahlen, als Sie heraus bekommen. Schließlich muss die Versicherung einen Gewinn erwirtschaften.

Zur Handhabung

Am Jahresende erstelle ich Ihnen für die Kasse eine Abschlussrechnung, wobei ich mich bemühe die entsprechenden Kennziffern für die Termine so anzusetzen, dass Ihnen möglichst alle anerkannt werden.
Die Erstellung dieser Rechnung bedeutet für mich einen erheblichen zeitlichen Aufwand, den Sie symbolisch mit einer Entschädigung von 10 Euro in bar begleichen.
Heilpraktiker haben keine Möglichkeit direkt mit gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenkassen abzurechnen, da nur der Patient ein direktes Vertragsverhältnis mit seiner Krankenkasse pflegt.

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