Preise
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Homöopathische Behandlungen
Erwachsene
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| Ausführliche Erstanamnese (1,5 – 2 Stunden, inklusive nachfolgender 2-3 stündiger Ausarbeitung und Repertorisation) |
130,– Euro |
| Folgetermin (etwa 45 Minuten) |
45,– Euro |
| Kinder Erstanamnese (1 Stunde) Folgetermin (etwa 30 Minuten) |
60,– Euro 25,– Euro |
| Ausstellung einer Rechnung für die Krankenkasse/Beihilfe | 10,– Euro bar |
| Telefonische Beratung je nach Länge | ab 10,– Euro |
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Shiatsu und Leibarbeit
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| Shiatsu-Behandlung (60 Minuten) |
45,– Euro nach 18 Uhr 60,– |
| Intuitive Massage (Leibarbeit) | 45,– Euro |
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(Eine Shiatsu-Behandlung umfasst Vor/Nachgespräch und ca. 45 min. reine
Behandlungszeit.) |
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Körperliche Ursachenbehandlung
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| Erstanamnese (60 Minuten) | 45,– Euro |
| Laborwerte entsprechend Preisliste der Labore | Laborpreis |
| Analyse aller regelmäßig eingenommenen Arzneien in Bezug auf das aktuelle Beschwerdebild | je Medikament 4,– |
| Beratungen und Erläuterungen (auch telefonisch) zu Therapie, Krankheit und Laborwerten je nach Zeitaufwand (10 Minuten 8 Euro) | ab 8,– Euro |
Ermäßigter Schülerpreis für Schüler von Homöopathie-Schulen und Studenten der Medizin.
Bitte haben Sie keine Scheu, mich in sozialen Härtefällen
wegen eines Preisnachlasses anzusprechen.
Wir werden dann eine Lösung finden.
Über Telefongespräche bekommen Sie ein Mal im Jahr von mir eine Sammelrechnung,
wobei ich Termine, Dauer und Thema stichpunktartig erkläre.
Abgesagte Termine
Die vereinbarte Zeit reserviere ich voll und ganz für Sie allein.
Bis zu zwei Tagen vorher können Sie einen Termin unentgeltlich absagen. Danach fällt das halbe Honorar an.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen, obwohl er nicht abgesagt wurde, gilt der volle Tarif.
Gebührenerstattung durch Zusatzversicherungen
Einige Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten einer
homöopathischen Behandlung, jedoch nur unter bestimmten Einschränkungen.
- Manche gestatten nur die Behandlung durch einen Arzt, auch wenn dieser keine gründliche homöopathische Spezialausbildung hat. Den Heilpraktiker müssen Sie selbst bezahlen
- Kosten werden immer nur teilweise übernommen, und zwar gemessen an einer Preisliste von 1985, der sogenannten GebüH.
Darin wird für Homöopathische Behandlungen eine
Standarddauer von nur 30 Minuten angesetzt
(je nach Kasse 15,40 € bis
41,00 € Erstattung, aber nur alle zwei Monate).
Zusätzliche Beratungen 8,20 bis 20,50 € Erstattung, selbst wenn diese
45 Minuten oder länger gedauert haben.
Alle Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich
nur die Kosten einer komplementärmedizinischen Behandlung,
wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit
vorliegt. Dies muss durch eine Diagnosebezeichnung aus der ICD 10
untermauert sein.
Viele meiner Patienten sehen eine homöopathische Behandlung
jedoch auch als einen Weg, persönlich zu wachsen und sich
weiter zu entwickeln, auch ohne manifeste körperlichen
Beschwerden.
Bitte erwarten Sie nicht, dass dies von der Kasse bezahlt wird. Die
Aufgabe der Krankenkassen ist lediglich die Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit, so hat es der Gesetzgeber definiert.
Kassen dienen dazu, das finanzielle Risiko durch schwere Krankheiten
sozial zu verteilen. Sie haben leider nicht die Aufgabe, dafür
zu sorgen, dass Sie ganzheitlich gesund werden und sich wohl
fühlen.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen mit dem Gedanken, sich Ihre persönliche Entwicklung dadurch zu finanzieren, rate ich Ihnen ehrlichen Herzens: Lassen Sie es bleiben. Im Durchschnitt müssen Sie immer mehr in eine Versicherung einzahlen, als Sie heraus bekommen. Schließlich muss die Versicherung einen Gewinn erwirtschaften.
Zur Handhabung
Am Jahresende erstelle ich Ihnen für die Kasse eine
Abschlussrechnung, wobei ich mich bemühe die entsprechenden
Kennziffern für die Termine so anzusetzen, dass Ihnen
möglichst alle anerkannt werden.
Die Erstellung dieser Rechnung bedeutet für mich einen erheblichen zeitlichen Aufwand,
den Sie symbolisch mit einer
Entschädigung von 10 Euro in bar begleichen.
Heilpraktiker haben keine Möglichkeit direkt mit gesetzlichen
Krankenkassen oder privaten Krankenkassen abzurechnen, da nur der
Patient ein direktes Vertragsverhältnis mit seiner
Krankenkasse pflegt.
